Dieser ist als Handlungsempfehlung einzustufen, denn darin ist klar geregelt, was Fahrradhändler und -werkstätten an Fahrzeugen verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller beziehungsweise der Systemanbieter einholen müssen. Nun haben ZIV, VSF, BIV, Zedler-lnstitut, Velotech und TÜV Rheinland gemeinsam einen solchen Leitfaden auch erarbeitet für den Bauteiletausch an schnellen E-Bikes/ Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer. Denn S-Pedelecs werden als Kraftfahrzeuge eingestuft und unterliegen somit der EU-Richtlinie 2002/24/EG oder der EU-Verordnung Nummer 168/2013. Die Leitfäden können auf Deutsch, Englisch und Französisch kostenfrei heruntergeladen werden. Die entsprechenden Links finden Sie im Artikel auf unserer Homepage. www.radmarkt.de
Autor: Jo Beckendorff