RadMarkt 10/2017
Lesedauer 0:45 Minuten

Leitfaden für Bauteiletausch an S-Pedelecs erstellt

E-Bikes/Pedelecs mit CE-Kennzeichnung und Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer fallen unter die Maschinenrichtlinie, so dass Bauteile nicht einfach ausgetauscht werden dürfen. Daher veröffentlichten der Zweirad-Industrie-Verband (ZlV) und der Verbund Service und Fahrrad (VSF) in Zusammenarbeit mit dem Zedler-lnstitut und dem Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BlV) Ende 2015 gemeinsam einen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes/Pedelecs 25.

Dieser ist als Handlungsempfehlung einzustufen, denn darin ist klar geregelt, was Fahrradhändler und -werkstätten an Fahrzeugen verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller beziehungsweise der Systemanbieter einholen müssen. Nun haben ZIV, VSF, BIV, Zedler-lnstitut, Velotech und TÜV Rheinland gemeinsam einen solchen Leitfaden auch erarbeitet für den Bauteiletausch an schnellen E-Bikes/ Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 Stundenkilometer. Denn S-Pedelecs werden als Kraftfahrzeuge eingestuft und unterliegen somit der EU-Richtlinie 2002/24/EG oder der EU-Verordnung Nummer 168/2013. Die Leitfäden können auf Deutsch, Englisch und Französisch kostenfrei heruntergeladen werden. Die entsprechenden Links finden Sie im Artikel auf unserer Homepage. www.radmarkt.de

Autor: Jo Beckendorff

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