Verantwortlich für die Erarbeitung des Leitfadens sind der Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV), der TÜV Rheinland, das Prüfinstitut Velotech.de, der Verbund Service und Fahrrad (VSF), das Zedler-lnstitut sowie der Zweirad-lndustrie-Verband (ZIV).
Auch Pedelecs fallen mit ihrem CE-Zeichen und einer Tretunterstützung bis 25 km/h unter die Maschinenrichtlinie. Bauteile dürfen darum auch an diesen nicht beliebig ausgetauscht werden. Daher haben 2015 der ZIV der VSF, das Zedler-lnstitut und der BIV einen ersten Leitfaden zum Bauteiletausch an Pedelecs veröffentlicht. Was Fahrradhändler und -werkstätten an diesen Fahrzeugen verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der
Systemanbieter einholen müssen, ist seitdem durch den Leitfaden klar geregelt. Mechaniker sollten ihn als Handlungsempfehlung betrachten.
Autor: Tillman Lambert