Der Leitfaden richtet sich an Fahrradhändler und -werkstätten und dient als Handlungsempfehlung, welche Bauteile an E-Bikes bis 25 km/h eigenverantwortlich verändert werden dürfen bzw. bei welchen die Freigabe durch den Hersteller erforderlich ist. Industrie, Handel und Handwerk sind sich einig, dass diese Handlungsempfehlung einen überaus wichtigen Beitrag für die Produktsicherheit darstellt. Dies hat auch das durchweg positive Feedback der Adressaten nach der ersten Veröffentlichung bestätigt. Dennoch gab es auch noch Anregungen und Verbesserungsvorschläge aller Beteiligten. Diese wurden nun in einer überarbeitenden Version des Leitfadens berücksichtigt und umgesetzt.