Der Leitfaden (...) richtet sich an Fahrradhändler und -werkstätten – und dient "als Handlungsempfehlung, welche Bauteile an Pedelecs bis 25 km/h eigenverantwortlich verändert werden dürfen bzw. bei welchen die Freigabe durch den Hersteller erforderlich ist".
Laut den Verbänden sind sich "Industrie, Handel und Handwerk einig, dass diese Handlungsempfehlung einen überaus wichtigen Beitrag für die Produktsicherheit darstellt. Dies hat auch das durchweg positive Feedback der Adressaten nach der ersten Veröffentlichung bestätigt".
Dennoch gab es auch noch von allen Beteiligten Anregungen und Verbesserungsvorschläge. Diese wurden nun in einer überarbeitenden Version des Leitfadens berücksichtigt und umgesetzt.
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Autor: Jo Beckendorff/ZIV